Tag: Aufbewahrung
Beschlusssammlung in der WEG: Aufbewahrungspflicht und Einsichtsrecht für Eigentümer
Mär, 23 2026
Die Beschlusssammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechtlich verpflichtend und muss zehn Jahre aufbewahrt werden. Jeder Eigentümer hat ein uneingeschränktes Einsichtsrecht - digital oder physisch. Transparenz schützt vor Streit.