Steuerliche Absetzbarkeit von Kaufnebenkosten bei vermieteten Immobilien

Steuerliche Absetzbarkeit von Kaufnebenkosten bei vermieteten Immobilien
27 Oktober 2026 0 Kommentare Lorenz Schilf

Haben Sie gerade eine Immobilie gekauft, die Sie vermieten wollen? Dann sitzen Sie vermutlich über einem Stapel Rechnungen: Notar, Grundbuchamt, Makler und natürlich der Staat mit der Grunderwerbsteuer. Diese Kosten summieren sich schnell auf 12 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Bei einer 300.000-Euro-Wohnung sind das locker 45.000 Euro extra. Die gute Nachricht: Anders als beim Eigenheim können Sie diese Beträge bei einer Vermietung steuerlich nutzen. Aber wie genau funktioniert das? Es ist kein sofortiger Rabatt auf Ihre Steuerlast, sondern ein langfristiges Spiel.

Warum Sie Nebenkosten nicht einfach absetzen können

Viele Vermieter machen den gleichen Fehler: Sie schauen auf ihre Steuererklärung und denken, sie könnten die 8.000 Euro Maklerprovision einfach in die Anlage V schreiben und damit ihre Steuer für dieses Jahr drücken. Das stimmt so nicht. Kaufnebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten der Immobilie. Das bedeutet, sie werden dem Wert der Immobilie hinzugefügt. Sie erhöhen also die Basis, auf der die Abschreibung berechnet wird. Sie bekommen das Geld nicht zurück, aber Sie verteilen die Kosten über Jahrzehnte hinweg auf Ihre jährlichen Einnahmen. Das ist wichtig zu verstehen, bevor Sie Ihre Rendite rechnen.

Die Rolle der Abschreibung (AfA)

Der Schlüssel zur Steuerersparnis liegt in der Absetzung für Abnutzung (AfA). In Deutschland dürfen Sie Wohngebäude in der Regel linear über 50 Jahre abschreiben. Das entspricht 2 Prozent pro Jahr. Wenn Sie nun Ihre Kaufnebenkosten in die Anschaffungskosten einrechnen, werden auch diese über 50 Jahre verteilt. Ein konkretes Beispiel macht das klar:

  • Kaufpreis: 300.000 Euro
  • Nebenkosten: 40.000 Euro (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler)
  • Gesamte Anschaffungskosten: 340.000 Euro
  • Jährliche Abschreibung (2%): 6.800 Euro

Ohne die Nebenkosten würden Sie nur 6.000 Euro abschreiben. Durch die Hinzurechnung der 40.000 Euro Nebenkosten gewinnen Sie jährlich 800 Euro an zusätzlichem Abschreibungsvolumen. Über 50 Jahre summiert sich das erheblich. Beachten Sie dabei, dass das Grundstück selbst nicht abgeschrieben werden kann. Nur der Gebäudeanteil zählt. Bei der Aufteilung helfen oft Gutachten oder Durchschnittswerte des Finanzamts.

Konzeptuelle Darstellung eines Gebäudes mit Lichtstrahlen für Abschreibung

Welche Kosten zählen wirklich dazu?

Nicht jede Ausgabe im Zusammenhang mit dem Kauf ist automatisch Teil der Anschaffungskosten. Das Finanzamt schaut hier sehr genau hin. Hier ist eine Übersicht der typischen Posten:

Steuerliche Behandlung häufiger Kaufnebenkosten
Kostenart Behandlung Begründung
Grunderwerbsteuer Anschaffungskosten Direkt an den Erwerb gebunden, erhöht die AfA-Basis.
Notarkosten Anschaffungskosten Erforderlich für die Eigentumsübertragung.
Maklerprovision Anschaffungskosten Aufwand zur Herbeiführung des Kaufs.
Finanzierungszinsen Werbungskosten Sofort absetzbar im Jahr des Anfalls (nicht AfA).
Möbel/Einbauküche Geringwertige Wirtschaftsgüter/AfA Je nach Preis sofort oder über Nutzungsdauer.

Ein wichtiger Punkt: Zinsen für Ihr Darlehen sind keine Anschaffungskosten. Sie sind sogenannte Werbungskosten. Das heißt, Sie setzen sie voll in dem Jahr ab, in dem sie angefallen sind. Das bringt kurzfristig mehr Liquidität als die langsame Verteilung der Kaufnebenkosten.

Der Fallstrick: Gewinnerzielungsabsicht

Das Finanzamt akzeptiert die Absetzung nur, wenn Sie eine echte Gewinnerzielungsabsicht haben. Was bedeutet das in der Praxis? Wenn Sie eine Wohnung kaufen und sie leer steht, weil Sie noch renovieren, ist das okay. Wenn Sie sie aber zwei Jahre lang gar nicht vermieten, obwohl es keinen Grund dafür gibt, könnte das Finanzamt fragen. Besonders kritisch wird es bei sehr kurzen Haltefristen. Wer eine Immobilie kauft, um sie nach 12 Monaten mit Gewinn weiterzuverkaufen, handelt eher spekulativ. In solchen Fällen prüfen die Behörden, ob die Vermietung nur vorgeschoben war, um die Nebenkosten abzusetzen. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen: Inserate, Besichtigungstermine und Angebote sollten schriftlich vorliegen.

Person sortiert Belege auf einem Schreibtisch in einer Altbauwohnung

Praktische Tipps für die Umsetzung

Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, arbeiten Sie sauber. Trennen Sie private und geschäftliche Finanzen strikt. Nutzen Sie ein separates Girokonto für die Mieteinnahmen und die Ausgaben der Immobilie. So sehen Sie auf einen Blick, was Sache ist. Bewahren Sie alle Belege mindestens zehn Jahre auf. Dazu gehören:

  • Kaufvertrag und Auflassungsvormerkung
  • Rechnungen von Notar und Makler
  • Zahlungsbelege der Grunderwerbsteuer
  • Bankauszüge, aus denen die Zahlung hervorgeht

Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmter Posten dazugehört, rufen Sie Ihren Steuerberater an. Die Kosten für eine einmalige Beratung liegen oft zwischen 150 und 300 Euro. Angesichts der Summen, die bei Kaufnebenkosten im Spiel sind, lohnt sich diese Investition fast immer. Gerade bei komplexeren Fällen, etwa wenn Sie Teile der Immobilie privat nutzen und Teile vermieten, ist professionelle Hilfe Gold wert.

Sonderfall Denkmalimmobilien

Falls Sie eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen, gelten andere Regeln. Hier können Sie die Sanierungskosten viel schneller absetzen. Statt über 50 Jahre läuft die Abschreibung über zwölf Jahre. In den ersten acht Jahren sind es 9 Prozent pro Jahr, danach 7 Prozent. Das ist ein massiver Steuervorteil, besonders wenn Sie hohe Einkünfte haben. Aber Vorsicht: Auch hier müssen die Kaufnebenkosten korrekt zugeordnet werden. Oft lohnt sich hier ein spezialisiertes Gutachten, um die Kosten für Denkmalschutz und normale Bauarbeiten sauber zu trennen.

Kann ich die Maklerprovision sofort von der Steuer abziehen?

Nein. Die Maklerprovision gehört zu den Anschaffungskosten der Immobilie. Sie wird nicht sofort abgesetzt, sondern ist Teil der Bemessungsgrundlage für die lineare Abschreibung (AfA) über 50 Jahre.

Was passiert, wenn ich die Immobilie vor Ablauf der 50 Jahre verkaufe?

Dann bleibt der Restwert (Buchwert) übrig. Dieser Restwert wird vom Verkaufspreis abgezogen. Verbleibt ein Gewinn, muss dieser versteuert werden, sofern die Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die bereits abgesetzten Beträge mindern den steuerpflichtigen Gewinn.

Zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten?

Ja, die Grunderwerbsteuer ist ein klassischer Bestandteil der Anschaffungskosten. Sie erhöht die Basis für die Abschreibung des Gebäudes, kann aber nicht separat als Werbungskosten im Jahr des Kaufs geltend gemacht werden.

Sind Finanzierungszinsen auch Anschaffungskosten?

Nein, Zinsen sind Werbungskosten. Im Gegensatz zu den Kaufnebenkosten (wie Notar oder Grunderwerbsteuer) können Sie Zinsen vollständig in dem Jahr absetzen, in dem sie gezahlt wurden. Das verbessert Ihre Steuerlast im laufenden Jahr direkt.

Wie wirkt sich Leerstand auf die Absetzbarkeit aus?

Solange Sie eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können (z.B. durch Inserate), bleiben die Kosten absetzbar. Der Leerstand selbst führt nicht zum Verlust der Absetzbarkeit, solange er nicht übermäßig lange dauert und keine privaten Gründe dahinterstecken.