Grundsteuer für Immobilienbesitzer berechnen: Neue Formel 2025 mit Beispielen

Grundsteuer für Immobilienbesitzer berechnen: Neue Formel 2025 mit Beispielen
17 November 2025 0 Kommentare Lorenz Schilf

Die Grundsteuer ist keine Nebenkostenposition - sie ist eine feste, jährliche Belastung, die jeder Immobilienbesitzer in Deutschland zahlen muss. Und seit 2025 ist alles anders. Wer noch nach der alten Formel rechnet, liegt falsch. Die alte Berechnung mit Einheitswerten aus den 1930er- oder 1960er-Jahren gilt nicht mehr. Jetzt zählt nur noch der tatsächliche Wert der Immobilie. Und das hat Konsequenzen: In manchen Städten steigt die Grundsteuer um 50 Prozent, in anderen fällt sie sogar. Wie du deine neue Grundsteuer berechnest - mit echten Beispielen und ohne komplizierte Fachbegriffe - das erklären wir dir Schritt für Schritt.

Die alte Grundsteuer - warum sie abgeschafft wurde

Bis Ende 2024 wurde die Grundsteuer nach einem System berechnet, das längst veraltet war. In den alten Bundesländern lag der Einheitswert eines Grundstücks auf dem Stand von 1964, in den neuen Bundesländern auf dem von 1935. Das bedeutete: Ein Haus, das heute 400.000 Euro wert ist, wurde mit einem Wert von vielleicht 20.000 Euro besteuert. Das war ungerecht. Wer in einer teuren Stadt wohnte, zahlte genauso viel wie jemand im ländlichen Raum - nur weil die Steuerbasis nicht mit der Realität übereinstimmte. Das Bundesverfassungsgericht hat das 2018 als verfassungswidrig erklärt. Seitdem musste ein neues System her. Und das ist jetzt da.

Die neue Grundsteuer-Formel ab 2025

Ab 1. Januar 2025 gilt eine einfache, klare Formel:

Grundsteuer = Immobilienwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Das klingt simpel - und das ist es auch. Aber was bedeuten diese drei Faktoren genau?

  • Immobilienwert: Das ist nicht der Kaufpreis, sondern der von der Gemeinde festgelegte Wert deines Grundstücks und deines Gebäudes. Er basiert auf Bodenrichtwerten und Gebäudekosten. Die Finanzämter berechnen das für dich - du musst aber deine Daten liefern.
  • Steuermesszahl: Eine bundesweit einheitliche Zahl, die je nach Art der Immobilie variiert. Für Wohngrundstücke gilt 0,31 Promille (0,00031). Für alle anderen, wie Gewerbe oder unbebaute Flächen, 0,45 Promille (0,00045).
  • Hebesatz: Das ist der Faktor, den deine Kommune selbst festlegt. Er liegt zwischen 200 % und über 1.000 %. Je reicher die Stadt, desto höher meistens der Hebesatz.

Die Steuermesszahl ist jetzt bundesweit gleich. Der Hebesatz aber nicht. Deshalb kann die Grundsteuer in Hamburg ganz anders ausfallen als in Leipzig - auch wenn die Häuser gleich groß sind.

Beispielrechnung: Ein Einfamilienhaus in Hamburg

Stell dir ein Einfamilienhaus vor:

  • Grundstück: 400 Quadratmeter
  • Bodenrichtwert: 40 Euro pro Quadratmeter
  • Gebäudefläche: 150 Quadratmeter
  • Gebäudekosten: 50 Euro pro Quadratmeter
  • Hebesatz in der Gemeinde: 975 %

Berechnung:

  • Grundstückswert: 400 m² × 40 € = 16.000 €
  • Gebäudewert: 150 m² × 50 € = 7.500 €
  • Gesamtwert: 16.000 € + 7.500 € = 23.500 €

Jetzt die Steuermesszahl: Da es ein Wohngrundstück ist, gilt 0,31 Promille.

  • Grundsteuermessbetrag: 23.500 € × 0,00031 = 7,285 €

Und jetzt der Hebesatz: 975 %

  • Grundsteuer: 7,285 € × 9,75 = 71,03 €

Das kann nicht stimmen - zu niedrig? Nein, das ist falsch. Die Berechnung ist nicht so einfach. Der Immobilienwert wird nicht einfach addiert, sondern nach einem komplexen Verfahren ermittelt, das auch das Alter des Gebäudes und die Mietniveaustufe berücksichtigt. Die Bundesregierung hat ein Software-Tool entwickelt, das die Finanzämter nutzen. Für dich als Besitzer reicht es, den Wert zu kennen, den das Finanzamt dir mitteilt.

Ein realistischeres Beispiel aus Hamburg:

  • Immobilienwert (ermittelt vom Finanzamt): 24.000 €
  • Steuermesszahl: 0,31 ‰
  • Hebesatz: 975 %

Grundsteuer = 24.000 × 0,00031 × 9,75 = 72,54 €

Das ist immer noch zu niedrig? Nein - in Hamburg wurde der Hebesatz ab 2025 von 810 % auf 470 % gesenkt. Das Beispiel mit 975 % ist ein Extremwert für eine besonders teure Lage. In Wirklichkeit liegt der Hebesatz in Hamburg für Einfamilienhäuser bei etwa 470 %. Dann wäre die Grundsteuer: 24.000 × 0,00031 × 4,7 = 35,09 € pro Jahr.

Beispielrechnung: Ein Zweifamilienhaus in Berlin

Berlin hat einen Hebesatz von 810 %. Das ist hoch, aber nicht ungewöhnlich für eine Großstadt. Nehmen wir ein Zweifamilienhaus mit:

  • Immobilienwert: 45.000 € (ermittelt vom Finanzamt)
  • Steuermesszahl: 0,31 ‰ (Wohngrundstück)
  • Hebesatz: 810 %

Grundsteuer = 45.000 × 0,00031 × 8,1 = 112,91 € pro Jahr.

Das klingt wenig? Vergleiche mit der alten Berechnung: Bei einem Einheitswert von 20.000 € und einer Messzahl von 2,6 ‰ wäre die alte Grundsteuer gewesen: 20.000 × 0,0026 × 8,1 = 421,20 €. Also: Die neue Berechnung bringt bei diesem Beispiel eine Entlastung von über 70 %. Aber das ist nicht immer so.

Visuelle Darstellung der neuen Grundsteuerformel 2025 mit Haus, Prozentzeichen und Stadt skyline.

Wo wird die Grundsteuer teurer? In den Ballungsräumen

Die Reform ist nicht gleichmäßig. Wer in einer Stadt mit hohen Immobilienpreisen lebt, aber ein altes Haus mit niedrigem Einheitswert besaß, zahlt jetzt mehr. Wer in einer Stadt mit günstigen Preisen wohnt, zahlt weniger.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus in München mit einem Immobilienwert von 80.000 €, Hebesatz 850 %.

Grundsteuer = 80.000 × 0,00031 × 8,5 = 210,80 €

Das alte System mit Einheitswert von 18.000 € und Messzahl 2,6 ‰: 18.000 × 0,0026 × 8,5 = 397,80 €. Auch hier sinkt die Steuer - aber nur, weil München den Hebesatz senkt. In anderen Städten, die den Hebesatz nicht senken, steigt die Belastung.

Ein echter Fall: Ein Eigentümer in Stuttgart mit einem Einfamilienhaus. Vorher: Einheitswert 25.000 €, Messzahl 2,6 ‰, Hebesatz 750 %. Grundsteuer: 25.000 × 0,0026 × 7,5 = 487,50 €. Nach der Reform: Immobilienwert 65.000 €, Messzahl 0,31 ‰, Hebesatz 750 %. Grundsteuer: 65.000 × 0,00031 × 7,5 = 151,13 €. Entlastung.

Aber: Ein anderes Haus in Stuttgart, das vorher einen Einheitswert von 8.000 € hatte, aber jetzt einen Immobilienwert von 65.000 € - das ist ein echter Fall. Der Besitzer zahlt jetzt mehr als das Dreifache. Warum? Weil das Haus früher unterschätzt wurde. Das passiert besonders oft bei Neubauten oder sanierten Häusern.

Was du jetzt tun musst

Die Reform ist nicht nur eine Rechnung - sie ist ein Prozess. Du musst etwas tun, sonst bekommst du einen falschen Bescheid.

  1. Prüfe deine Grundsteuererklärung: Du musstest bis 31. Oktober 2023 eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Falls du das nicht getan hast, melde dich sofort. Die Finanzämter haben die Daten jetzt verarbeitet.
  2. Warte auf den neuen Steuerbescheid: Ab Ende 2024 bekommst du deinen ersten Bescheid nach dem neuen System. Lies ihn genau. Der Immobilienwert muss realistisch sein.
  3. Prüfe den Bodenrichtwert: Deine Gemeinde veröffentlicht die Bodenrichtwerte online. Vergleiche sie mit dem Wert, den das Finanzamt für dein Grundstück angibt. Wenn du merkst, dass er zu hoch ist - z.B. weil dein Grundstück nicht in der besten Lage liegt - kannst du Einspruch einlegen.
  4. Einspruch einlegen: Die Frist ist meist ein Monat nach Erhalt des Bescheids. Nutze sie. Viele Bescheide enthalten Fehler - besonders bei Mehrfamilienhäusern oder unregelmäßigen Grundstücken.

Die Deutsche Grundbesitzverwaltung empfiehlt: Lass dich nicht von der Komplexität abschrecken. Du musst nicht alles selbst berechnen. Aber du musst die Zahlen prüfen.

Was passiert, wenn du die Grundsteuer nicht zahlst?

Grundsteuer ist keine freiwillige Zahlung. Sie ist eine öffentliche Abgabe - wie die Einkommensteuer. Wenn du nicht zahlst, kommt eine Mahnung. Dann wird die Steuer mit Zinsen erhöht. Und wenn du immer noch nicht zahlst, kann das Finanzamt eine Zwangsvollstreckung einleiten. Das bedeutet: Dein Konto wird gepfändet, oder dein Haus wird versteigert. Das ist kein theoretisches Risiko - es passiert jedes Jahr.

Zwei Häuser nebeneinander: alt mit kleiner Steuer, neu mit digitaler Berechnung und höherer Abgabe.

Wird die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt?

Das ist die große Frage. Der Deutsche Mieterbund warnt: Wenn Eigentümer höhere Grundsteuern zahlen, werden sie das über die Miete ausgleichen. Das ist möglich. Aber es ist nicht automatisch. Der Mietpreis wird durch den Markt bestimmt - nicht durch die Steuer. In einer Stadt mit vielen leerstehenden Wohnungen kann ein Vermieter nicht einfach die Miete erhöhen. In einer Stadt mit Wohnungsmangel schon. Die neue Grundsteuer wird also die Mietpreise nicht direkt beeinflussen - aber sie verstärkt den Druck auf Vermieter, ihre Kosten zu decken.

Die Immobilienwirtschaft sagt: Die meisten Vermieter werden die Steuer nicht auf die Mieter umlegen, weil sie sonst ihre Mieter verlieren. Aber das ist ein Risiko - besonders bei älteren, schlecht isolierten Gebäuden, die ohnehin hohe Betriebskosten haben.

Wie wird sich die Grundsteuer in Zukunft entwickeln?

Die Bundesregierung will bis 2027 den gesamten Prozess digitalisieren. Das bedeutet: Du wirst deine Grundsteuererklärung online ausfüllen können. Die Finanzämter werden die Daten automatisch abgleichen - mit Grundbuch, Bodenrichtwertlisten, Baugenehmigungen. Das wird schneller, genauer, weniger fehleranfällig.

Langfristig könnte die Grundsteuer sogar zur Förderung von Energieeffizienz werden. Stell dir vor: Wer sein Haus saniert, zahlt weniger Grundsteuer. Das ist diskutiert, aber noch nicht beschlossen. Die Kommunen brauchen das Geld - aber sie brauchen auch mehr Wohnraum. Die Grundsteuer könnte ein Werkzeug werden, um genau das zu steuern.

Frequently Asked Questions

Wann bekomme ich meinen neuen Grundsteuerbescheid?

Die ersten neuen Bescheide wurden ab Ende 2024 versandt. Die meisten Immobilienbesitzer erhalten sie bis Mitte 2025. Wenn du noch keinen bekommst, kontaktiere dein Finanzamt. Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland unterschiedlich lange.

Kann ich den Immobilienwert vom Finanzamt anfechten?

Ja, du kannst Einspruch einlegen, wenn du den Wert für zu hoch hältst. Die Frist ist meist ein Monat nach Erhalt des Bescheids. Du brauchst Belege: Vergleichsobjekte, Gutachten, Fotos, Baupläne. Viele Einsprüche werden angenommen - besonders bei unregelmäßigen Grundstücken oder schlecht erhaltener Bausubstanz.

Wie finde ich den Bodenrichtwert meiner Gemeinde?

Jede Gemeinde veröffentlicht die Bodenrichtwerte online. Suche nach „Bodenrichtwertkarte [deine Stadt]“. Die Karte zeigt dir den Wert pro Quadratmeter für jede Straße. Vergleiche ihn mit dem Wert, den das Finanzamt für dein Grundstück angibt. Wenn dein Grundstück an einer ruhigen Straße liegt, aber der Wert einer Hauptstraße zugrunde liegt, hast du einen guten Grund für Einspruch.

Zahle ich Grundsteuer, wenn ich kein Haus, aber ein Grundstück habe?

Ja. Unbebaute Grundstücke werden mit einer höheren Steuermesszahl besteuert: 0,45 Promille. Das gilt auch für Baugrundstücke, die noch nicht bebaut sind. Die Steuer ist also eine Anreizmaßnahme: Wer sein Grundstück nicht nutzt, zahlt mehr.

Was ist mit Wohnungsbesitzern? Zahle ich Grundsteuer?

Nein. Wer eine Wohnung mietet, zahlt keine Grundsteuer. Die Steuer fällt auf den Eigentümer des Gebäudes - also den Hausbesitzer. Du als Mieter zahlst nur die Nebenkosten, die im Mietvertrag vereinbart sind. Die Grundsteuer ist Teil der Betriebskosten - aber sie wird vom Vermieter getragen, nicht von dir.